Erlebensfallversicherung

Möchte man Geld anlegen, so bietet sich der Abschluss einer Erlebensfallversicherung an. Sie ähnelt an sich dem Bausparen, hat aber im Allgemeinen eine beträchtlich längere Laufzeit. Eine Erlebensfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Anspruch auf die Versicherungsleistung nur bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts besteht. Wird im Todesfall das in dem Vertrag festgesetzte Alter vom Kunden nicht erreicht, so verfallen die eingezahlten Beiträge an die Versicherung. Als Ausgleich erhält der Versicherte eine höhere Ablaufleistung vom Versicherungsunternehmen und somit auch eine höhere Rente im Alter. In den meisten Fällen schließen Kunden die Erlebensfallversicherung als private Rentenversicherung ab.

Wie beim Bausparen müssen regelmäßige Prämienzahlungen an das Versicherungsunternehmen erfolgen. Durch diese Zahlungen erhält man einen garantierten Zins, der im Mindestfall bei 2,25 % liegt. Die Laufzeit des Vertrages ist jedoch wesentlich länger als beim Bausparen, denn bei der Erlebensfallversicherung steht mittel- und langfristiges Sparen im Vordergrund. Falls der Versicherte im Laufe der Vertragszeit erwerbsunfähig wird, so kann er sich auch von den Prämienzahlungen befreien lassen. Außerdem ist noch zu sagen, dass bei reinen Erlebensfallversicherungen grundsätzlich keine Risikoprüfung stattfindet.

Schließt man eine Erlebensfallversicherung ab, gibt es auch noch die Möglichkeit einen entsprechenden Zusatz im Vertrag abzuschließen, mit dem, trotz Todesfall, eine reduzierte Todesfallsumme an einen Begünstigen zu zahlen ist. Das heißt, obwohl der Versicherte das Endalter nicht persönlich erreicht hat, kann ein Begünstigter somit einen Bruchteil der Beiträge erhalten. Dies wird als eine gemischte Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung auf den Todes und -Erlebensfall) bezeichnet, die sowohl im Todes- als auch im Erlebnisfall leistet. Ist dieser spezielle Vertrag abgeschlossen und der Versicherte erreicht dennoch den im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, so erhält er jedoch geringere Leistungen, als es ohne diesen Zusatz der Fall wäre. Das Risiko des Todesfalls wird dadurch nicht mehr in dem Ausmaß mit einkalkuliert. Der Vorteil der gemischten Lebensversicherung liegt in der der gegenseitigen Absicherung von Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartnern.

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